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Klasse 10. Physik.
7. Stunde.
Nach zehn Minuten klopft es. Schon wieder. Denn in der Klasse 10 ist das mit der Pünktlichkeit so eine Sache.

“Wo kommt ihr her?”, frage ich die beiden Zuspätkommer (Nummer 4 und 5 heute) durchaus interessiert, “wir hatten schon ‘Pinkelpause’ und ‘wichtiges Gespräch’ als Ausrede.”

Die beiden lassen sich durch nichts aus der Ruhe bringen. Sie versuchen einfach in den Klassenraum zu schlüpfen, aber ich bleibe im Weg stehen. “Ach”, winkt der eine lässig ab, “wir haben bei den Proben der 5er für das Theaterstück zugeguckt.”
Sie wollen an mir vorbeischlüpfen, aber ich lasse sie nicht.
”Das ist ja schön”, entgegne ich kühl, “dann guckt euch doch noch den Rest der Proben auch noch an. In meinem Unterricht habt ihr nämlich nichts verloren.”

Und damit schließe ich die Tür.
Bleibt die Frage: Darf ich das? (Und: Ist das nicht eigentlich die düstere Seite des Lehrerberufs, über die man in der Öffentlichkeit nicht sprechen darf?)

Zunächst zu Eins: Darf ich Schüler aus meinem Unterricht verweisen?
imageDer Grund dieser Entscheidung liegt in meinem Auftrag zur “Erziehung” der Schüler. Wie kann ich sie guten Gewissens in wenigen Monaten ins Berufsleben entlassen, wenn sie sich ihres Fehlers (= zuspätkommen) nicht einmal bewusst sind? Keine Spur von Reue oder Bedauern. Nur Unverständnis über meine Strenge.
Grundsätzlich hängt die Unbedenklichkeit dieser Maßnahme von den Umständen des Einzelfalles ab. Wäre den beiden Schülern in dieser Stunde etwas zugestossen, wäre die Frage nach meiner Aufsichtspflicht aufgekommen, denn als Lehrer bin ich für die beiden verantwortlich. Und da habe ich tatsächlich falsch gehandelt.
Grundsäzlich darf ich den Unterricht störende Schüler des Raumes verweisen – unter besonderen Bedingungen. Es darf keine Gefahrenlage erkennbar sein (jähzorniger, gewaltbereiter Schüler; andere Schüler bereits auf dem Gang; etc.) und ich muss meiner Aufsichtspflicht gerecht werden. Und letzteres ist der Knackpunkt: Statt sie zurück in die Aula zu schicken, hätte ich sie im Gang stehen lassen und zwischendurch beaufsichtigen sollen. Dann wäre ich rechtlich auf der sicheren Seite gewesen, wenn es sich auch unsinnig anfühlt. Ich behaupte aber, dass man als Lehrer ein Gefühl für seine Schüler entwickelt und intuitiv weiß, wem mit welcher Maßnahme am ehesten gedient ist.

Pünktlich zur achten Stunde klopfte es zögerlich. Leise gingen die beiden an ihren Platz und schrieben stumm das Tafelbild ab.
Zu spät gekommen sind sie seitdem übrigens nicht mehr. Und auch sonst niemand.

Lesetipp: “Grundkurs Schulrecht II” von Thomas Böhm
[Google-Suche: Schüler rauswerfen, rausschmeissen; darf mich mein Lehrer rauswerfen?]

[Ist es klug, so etwas öffentlich zu schreiben?
Nun, dass werde ich wohl hinterher wissen. Ausgangspunkt war die Unklarheit während meines Referendariats über diesen Punkt. Eine Grundfrage jeden frischen Lehrers ist die nach möglichen Konsequenzen bei Disziplinschwierigkeiten. Und hier herrscht manchmal Unklarheit – wir bekamen jedenfalls von unterschiedlichen Fachleitern unterschiedliche Antworten (vielleicht geschah das auch im Hinblick auf die Prüfung…?!). Jedenfalls – es kommt bei mir ganz selten vor, dass ich Schüler mal zum Luftholen vor die Tür schicke, aber es ist eine große Erleichterung für mich, zu wissen, dass ich das (auch rechtlich) darf.]

4 Gedanken zu „Pünktlichkeit.“

  1. Diese Frage muss ich seit Jahren auch immer wieder diskutieren. Und auch ich habe das kleine grüne Buch irgendwann gefunden.

    Ich glaube aber nicht, dass man dir einen rechtlichen Strick hätte drehen können. Denn deine Anweisung war ja unmissverständlich gewesen: in die Aula gehen, das Stück zuende anschauen.
    Wenn du dich von der notwendigen geistigen Reife des Schülers vorher überzeugt hast – und du wirst keinen Chaoten, sicher nicht, im Schulhaus frei herumlaufen lassen – dürfte das in Ordnung gehen (nicht als tägliche Maßnahme freilich).
    Und das Bändchen Schulrecht würde dem übrigens zustimmen. Und es widerspricht auch der Annahme, die so leicht formuliert wird, dass man bei der Sache mit der Aufsicht immer schon mit einem Bein im Gefängnis stehe.
    Würde die Aufsichtspflicht so rigide ausgelegt, könnte man ja auch kaum mit Schülern auf Klassenfahrt gehen, angesichts von 8 Stunden Nachtschlaf.

  2. „ich muss meiner Aufsichtspflicht gerecht “ das wird wohl der größte Knackpunkt der ganzen Geschichte sein. Mit der Aufsichtspflicht wird in der Tat echt nicht zimperlich umgegangen.
    Dennoch muss ich sagen, dass ich froh bin, das deine Methode Früchte getragen hat.

  3. Also zu meiner Schulzeit haben die Schüler auf einen Rauswurf mit der Aufsichtspflicht gekontert. Es hat nicht lange gedauert, bis ein Lehrer das Gegenrezept hatte: „Geh raus, mach die Tür zu und halte die Klinke unten.“. So lange die von innen sichtbare Klinke unten ist, ist die Aufsichtspflicht nicht verletzt 🙂

    1. Gerade die Aufsichtspflicht bedeutet aber nicht, „ununterbrochen beobachten“. Man denke z.B. an Klassenfahrten.
      Die Aufsichtspflicht steht unter den drei Schlagworten „aktiv, präventiv, kontinuierlich“. Platt gesagt: Ein Schüler muss sich beaufsichtigt ‚fühlen‘. Das „Klinke runterdrücken“ kenne ich auch – aber im schlimmsten Falle hilft das auch nicht: Wenn ein Rucksack zwei Stunden lang die Klinge runtergezogen hat und der Schüler derweil auf der Straße überfahren wurde, kann ich mich als Lehrer eher nicht auf die Klinke berufen 😉

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