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Auf dem Weg. (2) 1Um in NRW den Weg in eine Schulleitung anzutreten, muss man sich auf freie Stellen bewerben. Das geht online über eine Suchmaschine des Landes und anschließend über den „üblichen Dienstweg“. Das bedeutet, man schreibt eine formlose Bewerbung („Hiermit bewerbe ich mich…“) die vom Schulleiter unterzeichnet und dann vom Sekretariat an das zuständige Dezernat geschickt wird. Geht der Brief nicht verloren, erhält man wenig später eine Bestätigung der Bewerbung.

Um sich überhaupt auf eine Schulleitungsstelle bewerben zu dürfen, muss man bestimmte Anforderungen erfüllen – man muss zum Beispiel eine gewisse Dienstzeit vorweisen können. Als Grünschnabel ist mir das so gerade eben erlaubt worden. Anschließend befindet man sich im sogenannten Revisionsverfahren.

Revisionen? Das gab es doch schonmal?!
Jeder neu eingestellte Lehrer wird, wenn er verbeamtet wird, von der Schulleitung wenigstens zweimal im Unterricht besucht. Diese Revisionen sind nicht so hoch zu hängen wie ein Unterrichtsbesuch im Referendariat – aber man möchte sich als Schulleiter dann doch ein Bild der Kollegen machen und als Land zumindest überprüfen, ob die lebenslang angestellten Beamten denn auch Menschen sind, die diesen Beruf ordentlich ausführen können. Diese Unterrichtsbesuche finden einmal zu Beginn des Dienstes und einmal am Ende der Probezeit statt.

Die Revision für höhere Dienststellen (in meinem Fall: „…die Stelle eines Gesamtschulrektors als Leiter einer Abteilung an einer Gesamtschule„) ist deutlich aufwändiger und wird (in NRW) durchgeführt vom Schulleiter und dem zuständigen Dezernenten als externem Prüfer und besteht aus mehreren Teilen:

  • eine eigene Stunde muss vorgeführt werden, dazu gehört eine ausführliche, schriftliche Unterrichtsplanung der Stunde (Reihenplanung, Ziele, Kompetenzen, Lerngruppenbeschreibung, Legitimation der Stunde, didaktische Schwerpunktsetzung, methodische Aufbereitung, Verlaufsplan, Material)
  • anschließend eine kurze mündliche Reflexion der eigenen Stunde – Was lief wie?
  • die Hospitation bei einem Kollegen/einer Kollegin in einem fachfremden Fach , dazu gehören die schriftliche Unterrichtsplanung des Kollegen und ein schriftlicher Beratungsentwurf – Wie berate ich und warum und wonach richte ich mich?
  • anschließend ein Beratungsgespräch über die hospitierte Stunde mit dem Kollegen/der Kollegin
  • dann eine Reflexion des Beratungsgespräches
  • das Durchführen einer Lehrerkonferenz mit Bezug zur zukünftigen Stelle, dazu gehört ein schriftlicher Konferenzentwurf mit Einordnung der Relevanz in die schulprogrammatische Arbeit der Schule – Wie führe ich die Konferenz durch und warum?
  • dann eine kurze, eigene Auswertung der Konferenz
  • und zuletzt ein Kolloquium über die zukünftigen Aufgaben und Aufgabenfelder.

3 Gedanken zu „Auf dem Weg. (2)“

  1. Hallo Martin,
    bei mir lief die Revision in NRW sehr ähnlich. Allerdings durfte ich weder meine Stunde, das Beratungsgespräch noch die Konferenz reflektieren und erläutern. Das hätte ich gerne gemacht, war aber nicht erwünscht. Der Schulleiter war nur als Berater anwesend, die Revision wurde ausschließlich von der Regierungsdezernentin durchgeführt.
    Weiterhin viel Erfolg auf dem Weg ins neue Arbeitsfeld!
    Viele Grüße
    Jörg

  2. Bei uns in Sachsen-Anhalt der gleiche Weg. Hab es auch gerade durch und seit 2 Wochen bin ich Stellvertretende Schulleiterin an meiner Gemeinschaftsschule. Ich wünsche dir ganz viel Erfolg!!! LG Elke

  3. Hauptschulblues wäre nie Schulleiter geworden, hätte es das beschriebene Prozedere gegeben. Ein Bewerbungsformular, beigelegte Qualifikationen usw., ein Unterrichtsbesuch der Schulbehörde, das war es. Natürlich ist eine entsprechende dienstliche Beurteilung überhaupt Voraussetzung für das Ganze.

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