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Nerd-Humor (100)

Neulich bin ich durch Zufall auf eine amüsante traurige skurrile Begebenheit gestoßen:

Als ich Freitag Abend, bei einem Gläschen Rotwein, einer Pfeife und Bing Crosby entspannt durch das Strafgesetzbuch blätterte, blieb ich bei Paragraph 328 hängen.

StGB § 328 Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, (…) wer (…) eine nukleare Explosion verursacht.

Oha. Wenn die Terroristen aus “24” wüssten, dass sie in Deutschland nur fünf Jahre Haft oder womöglich eine Geldstrafe für die Einäscherung einer Großstadt bekämen, würden sie wohl ganz schnell herkommen.

Der Wein leer, die Pfeife aus, kam mir ein weiterer Gedanke. Schnell schaute ich ins Urheberrecht (liegt immer auf meinem Nachtschränkchen – Gruselliteratur und so..).

Da war es:

UrhG § 106,108

Donnerlittchen! Wer eine .mp3 kopiert oder ein geschütztes Werk öffentlich wiedergibt, kommt für drei Jahre ins Gefängnis.

Als alter Kirchgänger kommt mir dann eine skurrile Szene in den Sinn: Eine düstere Gefängniszelle mit zwei schüchtern dreinblickenden Kofferbombern, einer im Ballack-Trikot, die mit geklautem URAN die Schalke-Arena in die Luft gejagt haben. Sie stehen nur in der Ecke und trauen sich kaum, mal ein Wort zu verlieren. Denn sie werden vom dritten Zellengenossen unterdrückt und gedemütigt. Von einem grimmig dreinblickenden 70jährigen, der widerrechtlich (!) und über Jahre (!!) die Orgel mit geschützten Werken bespielt hat.

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