An der Ampel bekomme ich eine SMS. Ich nehme mein Mobiltelefon aus der Hosentasche und schaue nur auf das Display, um zu erfahren, von wem die SMS ist. Dies hat mich 62 Euro und einen Punkt in Flensburg gekostet (40€ Strafe + 22€ Bearbeitungsgebühr). Der freundliche Polizist erklärte mir, dass das “aufs Display“ schauen” schon ein Verstoß gegen das Gesetz sei. Waaas?
§ 23 Absatz 1a Straßenverkehrsordnung (StVO): „Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“
Auch ein Handy mit leerem Akku? Allein das Aufnehmen und Halten eines Mobil- oder Autotelefons ist einen Verstoß – und zwar unabhängig von der Betriebsbereitschaft des Handys oder Mobiltelefons (Beschluss v. 14.04.2009, Az.: 83 Ss-Owi 032/09). Deshalb ist beispielsweise das Amtsgericht Gummersbach der Meinung, dass dieses Gesetz verfassungswidrig ist, da das Handyverbot eine Ungleichbehandlung zu anderen, ähnlichen Sachverhalten darstellt, zum Beispiel Rauchen. Die Benutzung eines Handys als Navigationssystem ist genau so verboten, wie das Telefonieren (OLG Köln, Beschluss v. 26.06.2008, Az.: 81 Ss OWi 49/08). Das Ablesen der Uhrzeit ebenfalls (OLG Hamm, Beschluss v. 06.07.2005, Az.: 2 Ss OWi 177/05).
“[…] Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.”
Aha! Schalte ich den Motor also demnächst zum telefonieren an der Ampel aus, muss ich kein Bußgeld bezahlen, oder wie?
Ja! Tatsächlich. Das Oberlandesgericht hat endschieden, dass das telefonieren an einer roten Ampel mit ausgeschaltetem Motor keine Ordnungswidrigkeit darstellt (Beschluss v. 06.09.2007, Az.: 2 Ss Owi 190/07).
Ich kann verstehen, dass das Telefonieren während der Autofahrt gefährlich sein kann, aber mindestens genau so gefährlich ist rauchen, essen und trinken. Häufigste Nebentätigkeit von Autofahrern ist übrigens Zeitunglesen (bei Brummi-Fahrern) und Schminken (bei Frauen). Beides ist zumindest nicht explizit verboten. Und laut Wissenschaft ist nicht das Handy in der Hand haben gefährlich, sondern das Telefonieren an sich. Da es erlaubt ist mit einer Freisprechanlage zu telefonieren, bleiben diese Gesetze für mich ein riesiges Rätsel.
Ich telefoniere jetzt nur noch mit ausgeschaltetem Motor an roten Ampeln, während ich mein Navigationssystem bediene, rauche, Zeitung lese, mich rasiere und esse 🙂
Übrigens sind die Kosten für die Bearbeitung gestiegen.
Sie betragen jetzt 23,50… Oh Man…
Ich bin kein aktiver Autofahrer und habe so gut wie nie irgendwo ein Handy dabei. Trotzdem halte ich das Gesetz für schlecht formuliert, wie ich es von anderen Gesetzen auch kenne. Ausgeschaltetes Auto okay, laufender Motor nicht. Sinn macht das nur wenig.
Andererseits… diese Erklärungen „ich hab doch nur kurz draufgeschaut“ und „der Wagen ist doch gestanden“ und „ich wollte ja gar nicht telefonieren“ erinnern mich ein ganz kleines bisschen an die Erklärungen, die ich im Alltag immer wieder höre. „Aber ich war doch noch vor dem Gong im Zimmer“ und „ich hatte die Kopfhörer nur im Ohr, der Mp3-Player war aber aus“ und so weiter. If you can’t do the time, don’t do the crime. Aber wie gesagt, ich benutze weder Auto noch Handy und kann da vielleicht nicht mitreden.
Woher weißte das denn??? Biste schon wieder erwischt worden????